Förderrichtlinen z. Dorferneuerungsprogramm d. Landes Hessen




Hier dreht sich alles um die Dorferneuerung

Förderrichtlinen z. Dorferneuerungsprogramm d. Landes Hessen

Beitragvon webmaster » Mo 21. Sep 2009, 16:49

Förderrichtlinen zum Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen

Im Ortsteil Aumenau läuft seit dem 01.01.2008 das Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen. Die Beratungen hierzu, die im Vorfeld einer Fördermaßnahme im Rahmen der Dorferneuerung ein unbedingtes „Muss“ sind, werden durchgeführt von Herrn Dipl.-Ing. Stefan Dreier, der den Marktflecken Villmar mit fachlicher Kompetenz in Sachen Dorferneuerung begleitet und Herrn Egenolf als Vertreter des Fachbereichs Bauen, Umwelt und ländl. Raum beim Landrat in Limburg. Diese Beratungen sind kostenlos.

Im Zuge dieser Beratungsgespräche wird dann vor Ort geklärt, was für Baumaßnahmen geplant sind und welche davon förderfähig sind.

Bezuschusst werden 30 Prozent der Kosten, wobei die Obergrenze pro Projekt derzeit bei 30.000 € liegt.

Ziel der Dorferneuerung ist u.a., den Charakter des Gebäudes zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Im Vordergrund der Förderung stehen strukturverbessernde bzw. –erhaltende Maßnahmen, wobei z.B. der Austausch von zwei oder drei Fenstern nicht ausreicht.

Weiterhin können Investitionen zur Umnutzung, Sanierung und Erweiterung an erhaltenswerten Gebäuden gefördert werden wie z.B. Erneuerung von Dächern, Fassaden und anderen konstruktiven Bauteilen.

Partizipieren hiervon können nur die Grundstücke im historischen Ortskern, wobei es hier zur Zeit noch keine feste Abgrenzung gibt. Diese wird voraussichtlich nach einer Bürgerinformationsveranstaltung im August 2008 durch das Dorfentwicklungskonzept festgelegt. Es kann durchaus auch sein, dass Gebäude außerhalb dieses abgegrenzten Fördergebietes förderwürdig sind. Dies ist u.a. abhängig von der Bedeutung und dem Zustand des Gebäudes.

Die Dorferneuerung Aumenau läuft über insgesamt 9 Jahre.

Zeit genug für interessierte Hauseigentümer, ihre Sanierungswünsche zu konkretisieren und umzusetzen. Ihre Ansprechpartner bei fachlichen Fragen: Herr Dipl.-Ing. Dreier, Brechen, Tel.: 06438 / 8349820 oder Herr Egenolf beim Landrat Limburg-Weilburg, Tel.: 06431/ 206221. Die Nachfrage nach den kostenlosen Beratungen, die dem Marktflecken Villmar übrigens vom Land Hessen mit 60% Zuschuss gefördert werden, ist erfreulicherweise sehr groß. Beratungstag ist immer dienstags nachmittags ab 14.00 Uhr.

Der Beratungswunsch bitte mit Ute Schwarz im Bauamt des Marktfleckens Villmar abstimmen (Telefon: 06482 / 607711).

Konkrete Auskünfte zu den Förderrichtlinien des Landes Hessen, die seit April 2008 in Kraft sind, erhalten Sie bei Herrn Egenolf, Abteilung für den ländlichen Raum, Telefon: 06431/ 206221

http://www.hmulv.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMULV_15/HMULV_Internet/med/6b1/6b130a0d-69e0-9116-f2b2-c44e9169fccd,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf
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